Allgemeine Geschäftsbedingungen / Bildungsveranstaltungen

Allgemeines

Die nachbenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der Heimvolkshochschule Akademie am Tönsberg e.V. (nachfolgend auch Veranstalterin genannt) und den Vertragspartner*innen (nachfolgend auch Teilnehmende genannt) für die von der Heimvolkshochschule angebotenen Bildungsveranstaltungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, es sei denn, ein Festhalten am Vertrag würde eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen.

Anmeldung

Auf folgenden Wegen können Sie sich zu unseren Veranstaltungen anmelden:

Die Anmeldung ist verbindlich und mit ihr erkennen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Bestätigung / Warteliste / Ausfall einer Veranstaltung

Ihre Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Weiterbildungs- und Unter­bringungs­vertrages mit uns dar. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen von uns abgelehnt wird. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gebucht. Sollte die von Ihnen gewünschte Veranstaltung bereits belegt sein, erhalten Sie umgehend Nachricht und werden auf eine Warteliste gesetzt. Geben Sie bitte bei Ihrer Anmeldung Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an, damit ein kurzfristiger Kontakt bei freiwerdenden Plätzen möglich ist. Wenn Sie von der Warteliste gestrichen werden möchten, setzen Sie uns bitte davon in Kenntnis. Fällt die von Ihnen gebuchte Veranstaltung aus, werden Sie von uns benachrichtigt.

Rücktrittsbedingungen

Sollten Sie nach Ihrer Anmeldung an der gewünschten Veranstaltung nicht teilnehmen können, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich oder telefonisch mit. Bei Absage bis eine Woche vor Veran­stal­tungs­­­beginn berechnen wir Ihnen 20 % der Teilnahmegebühr, bei späterer Absage die komplette Teilnahmegebühr. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Schadensersatz.

Wird ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt, wird diese*r von uns akzeptiert und bucht diese*r eine verbindliche Teilnahme an der Veranstaltung, so entfällt der vorbezeichnete anteilige oder volle Ansatz der Teilnahmegebühr. Die Heimvolkshochschule Akademie am Tönsberg e.V. kann eine Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn absagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht sein. Sollte durch Krank­heit, höhere Gewalt, z.B. Pandemie, Unwetter, Brand, Streik, Krieg, Aufruhr oder andere unvorhersehbare, von der Veranstalterin nicht zu vertretende Ereignisse, eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich sein, kann die Heimvolkshochschule diese jederzeit absagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden Ihnen erstattet oder auf Ihren Wunsch hin für eine spätere Veranstaltung gutgeschrieben. Eine darüber hinaus­gehende Haftung der Veranstalterin besteht in diesen Fällen nicht. Zu geringfügigen Änderungen im Hinblick auf Referent*innen, Veranstaltungstermin, -ort oder -programm sind wir jederzeit berechtigt.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr können Sie direkt bei Ihrer Anreise bar bezahlen oder vorab überweisen. Sie schließt die Seminar­kosten sowie die Kosten für Unterkunft (inkl. Bettwäsche und Handtücher) und Verpflegung ein. Preisnachlässe für nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. Übernachtung oder einzelne Mahlzeiten) können nicht gewährt werden.

Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Veranstalterin oder eine*r Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Veranstalter*in nur nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit einschlägig oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuld­hafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorher­sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 aufgeführ­ten Fälle gegeben ist.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwen­dungen.

3) Die Regelung des vorstehenden Absatzes 1 gilt im Falle des Verzugs und der Unmöglichkeit der Veranstaltung entsprechend. In allen anderen Fällen des Verzugs und der Unmöglichkeit, namentlich bei leicht fahrlässig verursachter Verzögerung oder Unmöglichkeit ist die Haftung der Veranstalterin für den Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen auf den Wert der Auftragssumme (= Teilnahmegebühr) beschränkt. Weitergehende Ansprüche des*der Teilnehmenden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss der Veranstalterin bei unverschuldetem Ausfall der Veranstaltung wie etwa bei Krankheit, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren nicht zu vertretenden Ereignissen (s. o. Regelung zu den Rücktrittsbedingungen) bleibt unberührt.

(4) Das Recht des*der Teilnehmenden zum Rücktritt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Veranstalterin die Pflichtverletzung, Unmöglichkeit oder Verzug zu vertreten hat, bleibt unberührt. Der*die Teilnehmende hat sich bei Pflichtverletzungen und den Verzug innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Veranstalterin zu erklären, ob er*sie vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des*der Teilnehmenden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Veranstalterin nicht gestattet.
Dies gilt nicht für Tiere, die der persönlichen, gesundheitsbedingten Unterstützung einer teilnehmenden Person dienen wie beispielsweise ein Blindenhund.

Teilnahmebescheinigungen

Über die Teilnahme an einer Veranstaltung wird dem*der Teilnehmenden bei Bedarf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der*die Teilnehmende damit einverstanden, dass seine*ihre persönlichen Daten ausschließlich für die Veranstaltungsverwaltung und Abrechnung gespeichert werden.

Unsere Bildungsarbeit wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Um zu überprüfen, dass die Mittel sachgerecht und zweckgebunden eingesetzt werden, verlangen die Fördermittelgeber*innen Nachweise zum Beispiel in Form einer Teilnahmeliste. Sollten Sie Ihre Daten entsprechend unserer Nachweispflicht nicht zur Verfügung stellen wollen, können Sie an unseren Veranstaltungen leider nicht teilnehmen.

Es werden in keinem Fall personenbezogene Daten an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungs- und Unterbringungspartner, die zur Erfüllung des Vertrages in unserem Auftrag tätig sind. Der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das notwendige Minimum. Darüber hinaus gilt unsere Datenschutzerklärung.

Sie als Teilnehmende*/r sind damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG uns die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (§ 4 Postdienst-Datenschutzverordnung).

Urheberrecht / Seminarunterlagen

Soweit den Teilnehmenden Unterlagen, Bildmaterial, Texte oder sonstige Arbeitsmaterialien ausgehändigt bzw. gezeigt werden, unterliegen diese dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der*des Seminarleiter*in bzw. der*des Autor*innen weder ganz noch in Teilen vervielfältigt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Seminarunterlagen werden ausschließlich den Teilnehmenden unserer Veranstaltungen zur persönlichen Verwendung zur Verfügung gestellt.

Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen

Als Teilnehmer*in unserer Veranstaltungen willigen Sie in die Speicherung und Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen dieser Veranstaltung entstanden sind, ein. Der Einwilligung kann formlos und schriftlich widersprochen werden. Selbstverständlich werden diese Aufnahmen von uns angekündigt.

Stand: November 2022

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Akademie am Tönsberg
Am Lehmstich 15
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 91 65-0
Fax: 0 52 02 / 92398 200
E-Mail: info@akademie-am-toensberg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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